Willkommen bei Fun Force 1, einem kleinem Familienunternehmen für Hüpfburgenverleih und Partyartikel. Wir bieten bisher eine kleine Anzahl von Hüpfburgen und Zubehör und haben für die nahe Zukunft vor, weitere Party- und Feierartikel, insbesondere für Kinder, in unseren Service aufzunehmen.
Bei Fun Force 1 handelt es sich um ein kleines und regionales Familienunternehmen. Da wir selbst mehrere Kinder haben, die gerne toben, fing alles mit einer eigenen Hüpfburg an. Da wir feststellten, dass der Bedarf an Hüpfburgen recht groß ist, die Kosten für eine eigene Anschaffung aber oft über das mögliche Budget hinaus gehen, haben wir uns dazu entschieden, einen kleinen Vermietservice ins Leben zu rufen.
Unsere Hüpfburgen sind von höchster Qualität und sorgen für sicheren und ausgelassenen Spaß auf jeder Party.
Maße (L x B x H): 6,50 m x 4,20 m x 3,90 m
ca. 110 kg
Passend für ca. 12 Kinder (je nach Alter & Größe)
enthaltenes Zubehör: Erdnägel, Unterlegplane, Gebläse
Maße (L x B x H): 4,20 m x 6,50 m x 4,20 m
ca. 110 kg
Passend für ca. 12 Kinder (je nach Alter & Größe)
enthaltenes Zubehör: Erdnägel, Unterlegplane, Gebläse
Maße (L x B x H): 4,00 m x 6,00 m x 3,50 m
ca. 110 kg
Passend für ca. 10 Kinder (je nach Alter & Größe)
enthaltenes Zubehör: Erdnägel, Unterlegplane, Gebläse
für alle Arten von Feiern und Events bieten wir Ihnen 2 Faltpavillons in den Maßen 6m x 3m an.
Die Pavillons zeichnen sich durch eine einfache Handhabung aus und lassen sich in nur ca. 15 Minuten zu zweit aufbauen.
Sie bieten eine Grundfläche von 18m² und bietet nach Herstellerangaben Platz für:
- 30 Stehplätze oder
- 24 Sitzplätze mit Biertischgarnituren oder
- 20 Sitzplätze mit Stühlen in einer Reihe.
Durch die 4 optionalen Seitenwände (mit Panoramafenster) entsteht bei jeder Wetterlage ein geschützten Wohlfühlort.
Bierzeltgarnituren / Festzeltgarnituren
um sich nach einer anstrengenden Runde auf den Hüpfburgen erholen zu können, bieten wir Ihnen mehrere Bierzeltgarnituren, bestehend aus 1 Tisch und 2 Bänken zur Miete an.
Bierzeltgarnituren / Festzeltgarnituren
insgesamt haben wir 3 Garnituren zur Vermietung.
1x große Garnitur:
Tisch: 220 cm x 70 cm x 77 cm (LxBxH)
Bänke: 220 cm x 25 cm x 48 cm (LxBxH)
2x kleine Garnitur:
Tisch: 220 cm x 50 cm x 77 cm (LxBxH)
Bänke: 220 cm x 25 cm x 48 cm (LxBxH)
Hussen für Garnituren
für alle Garnituren können Sie Überziehhussen in der Farbe weiß gegen einen geringen Mehrkostenpreis mieten. Dies verleiht den Garnituren ein eleganteres Aussehen.
All unsere Hüpfburgen bestehen aus PVC (0,55 mm / 621,3 g/qm), sind 2 – 4-fach vernäht (je nach Beanspruchung). Weiterhin sind sie Schwer entflammbar und verfügen über eine Zulassungsbescheinigung gemäß EN 14960.
Außerdem hat jede Burg eine individuelle Seriennummer.
Bei den Gebläsen handelt es sich um hochwertige Huawei Gebläse REH-1.5E – 1.5PS. Diese sind natürlich passend für alle angebotenen Hüpfburgen.
Optional ist ein Zusatzheizer und/oder ein Deflator zubuchbar.
einige Schnappschüsse unserer Burgen
Sollten Sie Interesse an einem unserer Produkte haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir übermitteln Ihnen dann den Vertrag über die Miete des Produktes.
1. Die Hüpfburgen werden immer mit folgendem Inhalt vermietet:
- 1xHüpfburg
- 1x Gebläse
- 1x Unterlegplane
- 6x Erdnagel
2. zusätzliche buchbare Optionen:
- Heater, Aufsatz für das Gebläse um die Luft zu erwärmen
- Deflator, Aufsatz für das Gebläse zum Ablassen der Luft
- Pkw-Anhänger mit Kugelkopfkupplung
3. Wir bieten nicht an:
- Lieferservice, die Produkte müssen von Ihnen bei uns abgeholt und wieder zurückgegeben werden
- Aufbau- oder Abbauservice
- Aufsichtspersonal
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses
Mietgebühr und Kaution:
Die Mietgebühr ergibt sich wie folgt:
Montag bis Donnerstag
Ein Tag (24 Std.) 90,00 - 110,00 €
Für jeden Folgetag werden 50% Rabatt gewährt.
Freitag bis Sonntag
Ein Tag (24 Std.): 120,00 - 140,00 €
Gesamtes Wochenende: 230,00 - 250,00 €
Die Kaution beläuft sich auf 150,00 €. Die Mietgebühr und die Kaution sind bei der Abholung in bar oder per PayPal zu entrichten. Gemäß § 19 UstG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
Haftung:
Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Verleiher übernimmt keinerlei Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die durch die Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden selbst. Die Mietsache ist nicht für Schäden gegenüber Dritten versichert. Diese Pflicht obliegt dem Mieter. Dies kann beispielsweise über eine Veranstalterhaftpflicht- Versicherung gewährleistet werden. Diese ist durch den Mieter abzuschließen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Vertrag ausdrücklich die Kenntnisnahme seiner Versicherungs- & Haftungsverpflichtungen
Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates, Regen, Sturm) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Benutzung:
Maßgeblich für die Benutzung sind die Betriebshinweise, die der Hüpfburg beigefügt ist. Die Hüpfburg ist gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen. Die Hüpfburg darf ausschließlich nur auf der dazugehörigen Unterlegplane aufgebaut werden. Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung sind Bestandteile dieses Mietvertrags. Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere, gefährden. Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten. Schuhe sind in der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand (ausgesaugt), ordnungsgemäß (trocken!) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verluste. Bei starker Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von 30,00 € zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen. Der Mieter darf von der entliehenen Sache, keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg Dritten zu überlassen.
Sicherheitshinweise:
Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff auf das Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdteile angesaugt werden.
Aufstellfläche:
Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.
Aufblasen:
Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist. Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
Luftablassen:
Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen. Erstickungsgefahr!
Achtung!
Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Bei starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.
Aufsichtsperson:
Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist
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